Auf welcher Grundlage arbeitet die Wahlkommission des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin? Die Wahlkommission des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin hat sich auf Grund der Erkenntnis eines nicht mehr abwendbaren staatlichen Notstandes gegründet. Dieser Notstand kommt unter anderem dadurch zu Stande, dass mittlerweile für jedermann ein Rechtsbankrott des Rechtskreises BRiD zu erkennen ist. Das BRiD- Regime hat dafür gesorgt, dass seit mehreren Jahrzehnten die auf deutschem Boden lebenden Menschen vollständig entrechtet wurden. Auf Grund einer Rechts-Fiktion werden dem indigenen deutschen Volk nicht nur alle Eigentums- und Urheberrechte sondern auch Bodenrechte und eine gültige Rechtsprechung vorenthalten. "Bund und Länder" entsprechen nicht den rechtmäßigen Grenzen der Einzelstaaten des nach wie vor existierenden Deutschen Reichs , vielmehr handelt es sich bei den sogenannten Bundesländern um, per Militärbefehl von den Besatzungsmächten verordnete, künstliche Konstrukte. Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne ist eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss. Wie ist der Notstand definiert? „Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. „Notstand“ ist in Deutschland gemäß § 34 StGB ein Rechtfertigungsgrund, der in Abgrenzung zum nachrangigen, entschuldigenden Notstand im Sinne von § 35 StGB und wohl auch dem Nötigungsnotstand, die Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen Handlung beseitigt. Innerhalb der Dogmatik der Rechtfertigungsgründe ist die vorrangige Notwehr zu prüfen.“ zitiert nach Wikipedia . Der § 34 des heutigen Strafgesetzbuches (StGB) liest sich wie folgt: „§ 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Dies ist typisches Juristen-Deutsch, das die wenigsten Bürger heute noch verstehen. Schauen wir uns hingegen das originale Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 an, das am 1. Januar 1872 in Kraft trat und bis heute seine Gültigkeit hat, ist der Wortlaut dort für jedermann verständlich: „§ 53 (RStGB) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung durch Nothwehr geboten war. Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswiedrigen Angriff von sich oder Anderen abzuwenden. Die Ueberschreitung der Nothwehr ist nicht strafbar, wenn der Thäter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Vertheidigung hinaus gegangen ist.“ „§ 54 (RStGB) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung außer dem Falle der Nothwehr in einem unverschuldeten, auf andere Weise nicht zu beseitigenden Nothstande zur Rettung aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben des Thäters oder eines Angehörigen begangen worden ist.“ Der Notstand, der von der WK Mecklenburg-Schwerin ausgerufen wurde, begründet sich also wie folgt: Die BRiD ist treuhänderisch als "Bund" in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetreten und kann daher weder rechts- noch geschäftsfähig sein. Die BRiD kann nicht Träger von Rechten sein, wenn sie nur dem Recht verpflichtet ist. Alle geschaffenen (geltenden) Rechtsgrundlagen der BRiD wurden durch die Alliierten Westmächte aufgehoben. Alle erzeugten Verwaltungsakte seit der Gründung sind nichtig. Mehr als 80 "Gesetze und Verordnungen" der BRiD stammen aus der Nazizeit und werden immer noch angewendet, was gemäß Tillessen-Urteil 1947 verboten ist. Alle Aktivitäten der Verwaltung der BRiD und deren Untergliederungen stellen Menschenrechtsverletzungen dar, da die Verwaltungen durch Zwangspersonifizierung jedem Menschen eine juristische Person als Rechtssubjekt aufzwingt (Täuschung im Rechtsverkehr) und im nachhinein behauptet, es handle sich bei dieser Person um die „natürliche Person“. Die BRiD entrechtet und entehrt das Deutsche Volk durch den Entzug ihrer eigentlichen Rechtsstellung als z.B. mecklenburgisch- schwerinsche Staatsangehörige. Die BRiD gefährdet die innere und äußere Sicherheit durch sich auf dem Staatsgebiet unrechtmäßig aufhaltender Menschen und Offenhaltung der Staatsgrenzen. Das Grundgesetz für die BRiD hat seit dem 18.07.1990 0:00 Uhr durch Aufhebung des Artikels 23 GG, auf Grund der Alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, seine Gültigkeit verloren. Es gilt nur das öffentliche Recht im Indigenat ALR, SDR 1918 . Die Gewaltenteilung innerhalb der Treuhand fehlt vollständig in Verbindung mit tatsächlicher Willkür; somit tritt der Rechtsstillstand nicht nur durch Mißachtung von geltendem Recht sondern auch und vor allem durch Mißachtung des echten gültigen Rechts ein. Die BRiD ist maßgeblich daran beteiligt, die mittelständische Wirtschaft (familiengeführte Unternehmen) durch Maßnahmen und Verordnungen in vielen Branchen komplett an die Wand zu fahren. Die BRiD unterstützt den Genozid am deutschen Volk durch extreme Angst- und Panikpropaganda, indem sie bürgerliche Grundrechte einschränkt, Ausgangssperren verhängt, Maskenpflicht, Zwangstests und Werbung für Impfungen im noch experimentellen Status als vorgeblich sinnvolle medizinische Behandlungen propagiert. Die BRiD zerstört systematisch alle Wertevorstellungen in der Familie durch Spaltung, Gendern, Manipulation und Angst-Terror, weil einige „Staatsoberhäupter“ „mit Deutschland noch nie etwas anfangen konnten und Vaterlandsliebe zum Kotzen finden“, bzw. dieses Land sogar hassen . Und weil, wenn sie „die Interessen des deutschen Volkes vertreten würden, dem Verrat an der Ideologie von EU, der UN und den USA schuldig machen würden“. Da Lügen, Geschichtsfälschung, Manipulation durch fremde Mächte nicht erst seit 1918 das deutsche Volk malträtieren, könnten dieser Auflistung wohl noch viele Punkte hinzugefügt werden. Es kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit geben. Der seit über 100 Jahren anhaltende Zustand des Rechtsstillstands im staatlichen Deutschen Recht wurde zunächst durch die Weimarer Republik, später durch das 3. Reich und letztendlich nach Beendigung des 2. Weltkrieges durch Waffenstillstand von den „etablierten“ Parteien - als sogenannte Volksvertretung für die BRiD (UN-Treuhand-Lizenznehmer gem. Art. 77 Abs. 1 der UN-Charta) - auf Teilen des Staatsgebietes verursacht. Die gegenwärtige Gefahr, die von der BRiD gegen rechtlich geschützte Interessen der indigenen deutschen Einwohner Mecklenburg-Schwerins ausgeht, begründet den Notstand und die damit verbundene, in Notwehr veranlassten Handlungen der Wahlkommission des Großherzogtums Mecklenburg- Schwerin.
Notstand
WK Mecklenburg-Schwerin
Notstand
Auf welcher Grundlage arbeitet die Wahlkommission des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin? Die Wahlkommission des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin hat sich auf Grund der Erkenntnis eines nicht mehr abwendbaren staatlichen Notstandes gegründet. Dieser Notstand kommt unter anderem dadurch zu Stande, dass mittlerweile für jedermann ein Rechtsbankrott des Rechtskreises BRiD zu erkennen ist. Das BRiD- Regime hat dafür gesorgt, dass seit mehreren Jahrzehnten die auf deutschem Boden lebenden Menschen vollständig entrechtet wurden. Auf Grund einer Rechts-Fiktion werden dem indigenen deutschen Volk nicht nur alle Eigentums- und Urheberrechte sondern auch Bodenrechte und eine gültige Rechtsprechung vorenthalten. "Bund und Länder" entsprechen nicht den rechtmäßigen Grenzen der Einzelstaaten des nach wie vor existierenden Deutschen Reichs , vielmehr handelt es sich bei den sogenannten Bundesländern um, per Militärbefehl von den Besatzungsmächten verordnete, künstliche Konstrukte. Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne ist eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss. Wie ist der Notstand definiert? „Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. „Notstand“ ist in Deutschland gemäß § 34 StGB ein Rechtfertigungsgrund, der in Abgrenzung zum nachrangigen, entschuldigenden Notstand im Sinne von § 35 StGB und wohl auch dem Nötigungsnotstand, die Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen Handlung beseitigt. Innerhalb der Dogmatik der Rechtfertigungsgründe ist die vorrangige Notwehr zu prüfen.“ zitiert nach Wikipedia . Der § 34 des heutigen Strafgesetzbuches (StGB) liest sich wie folgt: „§ 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Dies ist typisches Juristen-Deutsch, das die wenigsten Bürger heute noch verstehen. Schauen wir uns hingegen das originale Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 an, das am 1. Januar 1872 in Kraft trat und bis heute seine Gültigkeit hat, ist der Wortlaut dort für jedermann verständlich: „§ 53 (RStGB) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung durch Nothwehr geboten war. Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswiedrigen Angriff von sich oder Anderen abzuwenden. Die Ueberschreitung der Nothwehr ist nicht strafbar, wenn der Thäter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Vertheidigung hinaus gegangen ist.“ „§ 54 (RStGB) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung außer dem Falle der Nothwehr in einem unverschuldeten, auf andere Weise nicht zu beseitigenden Nothstande zur Rettung aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben des Thäters oder eines Angehörigen begangen worden ist.“ Der Notstand, der von der WK Mecklenburg- Schwerin ausgerufen wurde, begründet sich also wie folgt: Die BRiD ist treuhänderisch als "Bund" in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetreten und kann daher weder rechts- noch geschäftsfähig sein. Die BRiD kann nicht Träger von Rechten sein, wenn sie nur dem Recht verpflichtet ist. Alle geschaffenen (geltenden) Rechtsgrundlagen der BRiD wurden durch die Alliierten Westmächte aufgehoben. Alle erzeugten Verwaltungsakte seit der Gründung sind nichtig. Mehr als 80 "Gesetze und Verordnungen" der BRiD stammen aus der Nazizeit und werden immer noch angewendet, was gemäß Tillessen-Urteil 1947 verboten ist. Alle Aktivitäten der Verwaltung der BRiD und deren Untergliederungen stellen Menschenrechtsverletzungen dar, da die Verwaltungen durch Zwangspersonifizierung jedem Menschen eine juristische Person als Rechtssubjekt aufzwingt (Täuschung im Rechtsverkehr) und im nachhinein behauptet, es handle sich bei dieser Person um die „natürliche Person“. Die BRiD entrechtet und entehrt das Deutsche Volk durch den Entzug ihrer eigentlichen Rechtsstellung als z.B. mecklenburgisch-schwerinsche Staatsangehörige. Die BRiD gefährdet die innere und äußere Sicherheit durch sich auf dem Staatsgebiet unrechtmäßig aufhaltender Menschen und Offenhaltung der Staatsgrenzen. Das Grundgesetz für die BRiD hat seit dem 18.07.1990 0:00 Uhr durch Aufhebung des Artikels 23 GG, auf Grund der Alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, seine Gültigkeit verloren. Es gilt nur das öffentliche Recht im Indigenat ALR, SDR 1918 . Die Gewaltenteilung innerhalb der Treuhand fehlt vollständig in Verbindung mit tatsächlicher Willkür; somit tritt der Rechtsstillstand nicht nur durch Mißachtung von geltendem Recht sondern auch und vor allem durch Mißachtung des echten gültigen Rechts ein. Die BRiD ist maßgeblich daran beteiligt, die mittelständische Wirtschaft (familiengeführte Unternehmen) durch Maßnahmen und Verordnungen in vielen Branchen komplett an die Wand zu fahren. Die BRiD unterstützt den Genozid am deutschen Volk durch extreme Angst- und Panikpropaganda, indem sie bürgerliche Grundrechte einschränkt, Ausgangssperren verhängt, Maskenpflicht, Zwangstests und Werbung für Impfungen im noch experimentellen Status als vorgeblich sinnvolle medizinische Behandlungen propagiert. Die BRiD zerstört systematisch alle Wertevorstellungen in der Familie durch Spaltung, Gendern, Manipulation und Angst-Terror, weil einige „Staatsoberhäupter“ „mit Deutschland noch nie etwas anfangen konnten und Vaterlandsliebe zum Kotzen finden“, bzw. dieses Land sogar hassen . Und weil, wenn sie „die Interessen des deutschen Volkes vertreten würden, dem Verrat an der Ideologie von EU, der UN und den USA schuldig machen würden“. Da Lügen, Geschichtsfälschung, Manipulation durch fremde Mächte nicht erst seit 1918 das deutsche Volk malträtieren, könnten dieser Auflistung wohl noch viele Punkte hinzugefügt werden. Es kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit geben. Der seit über 100 Jahren anhaltende Zustand des Rechtsstillstands im staatlichen Deutschen Recht wurde zunächst durch die Weimarer Republik, später durch das 3. Reich und letztendlich nach Beendigung des 2. Weltkrieges durch Waffenstillstand von den „etablierten“ Parteien - als sogenannte Volksvertretung für die BRiD (UN- Treuhand-Lizenznehmer gem. Art. 77 Abs. 1 der UN- Charta) - auf Teilen des Staatsgebietes verursacht. Die gegenwärtige Gefahr, die von der BRiD gegen rechtlich geschützte Interessen der indigenen deutschen Einwohner Mecklenburg-Schwerins ausgeht, begründet den Notstand und die damit verbundene, in Notwehr veranlassten Handlungen der Wahlkommission des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
WK Mecklenburg-Schwerin
Los geht´s